Dienstag, 7. Mai 2019

Mietvertrag unterschrieben und doch nicht einziehen

Tage später habe ich die Wohnung nach gemessen und festgestellt das sie 14qm kleiner ist als in der Anzeige angegeben. Dann findet man aber noch eine Wohnung, die einem besser gefällt und in die man auch einziehen könnte. Doch es kommt immer wieder vor, dass man noch. Mietvertrag unterschrieben, wir haben diesen am 28. Es dauerte eine Woche und inzwischen habe ich eine neue bessere Wohnung gefunden.


Nur über Dritte wurde uns mitgeteilt das er wohl zu seiner Freundin gezogen ist und nicht mehr einziehen will.

Ich konnte nicht einziehen vor der Ankunft des Geldes. Wir haben beide unterschrieben, doch nun hat sich meine Partnerin von mir getrennt und ich stehe alleine da. Der Vertrag hat jedoch eine Laufzeit von Monaten in denen nicht gekündigt werden kann. Geld von ihr kann man nicht erwarten da Sie Geld vom Amt bekommt und somit mir eh keinen Cent zahlen wird. Wir haben die Wohnung nicht betreten seitdem und nicht einmal einen Schlüssel erhalten, wenn wir dem Vermieter schreiben dass wir nachmieter stellen wollen lehnt er es ab.


Doch leider ist er nicht eingezogen, hat sich bis heute nicht gemeldet und auch sonst ist kein Kontakt zu Ihm möglich. Guten Tag, ich habe mal eine Frage.

Heißt wiederum aber auch, daß er sofort bis zum Werktag im Dezember, kündigen muß. Meist wird unverzüglich gekündigt und das Mietverhältnis läuft bis zum Ende der Kündigungsfrist, obwohl die Mietwohnung komplett leer steht. Der Vermieter meinte, dass er mir diesen per Post zuschicken wird.


Gibt es eine möglichkeit den Vertrag aufzulösen? Ich weiß leider nicht weiter. Ist die Wohnung unrenoviert, dann muss der Vermieter vor Übergabe nicht renovieren. Für schnelle Antworten wäre ich. Folglich fingen wir an Kartons zu packen und all das was man halt so macht ;-).


Situation, dass ich per 1. Vermieter dann total aufgelöst zu uns nach Hause und meinte er könne uns nicht einziehen lassen, da seine Tochter, sich getrennt habe und nun zurück ziehe. Hafte ich dann während der vertraglichen 3-monatigen Kündigungsfrist. Wie wird das gehandhabt gemäss Mietrecht, wenn ich der Verwaltung noch vor Ende Mai Bescheid gebe? Was kann ich jetzt machen wenn sich der Vermieter quer stellen will?


Ich unterschrieb zwei Exemplare, einmal für den Vermieter und einen der für mich bestimmt war. Was passiert, wenn der bisherige Mieter nicht auszieht, wir nicht einziehen können, die Wohnung nicht. Das gilt aber nur, wenn zum Zeitpunkt Ihrer Zusage bereits alle wesentlichen Punkte des Vertrages geklärt waren, also Miethöhe, Beginn und Wohnung.


Da die Entfernung zu unserem jetzigen Wohnort so groß war hat die Vermieterin dieses per Post zugeschick.

Sie hatte ihn noch nicht unterschrieben. Der ist an seine Unterschrift gebunden. Wenn der Mieter nun was anderes findet, muss ihn ja wohl der Vermieter aus dem Vertrag entlassen. Ist eh schlechter Stil den Mieter so hängenzulassen.


Das kann man eben mit überhöhten Forderungen provozieren. Doch solchen Tricksereien hat der Bundesgerichtshof (BGH) vor einigen Jahren einen Riegel vorgeschoben. Allein maßgeblich ist, ob die jeweilige Angabe um mehr als Prozent von der tatsächlichen Wohnfläche nach oben.

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