Profitieren Sie von Profis und Mehrfachbestellungen der UIMC! Hohe Fachkunde und pragmatischer Ansatz. Das Datenschutz-Handbuch! Untervermietung: Vermieter darf Zuschlag fordern. Wer untervermietet, muss seinem Vermieter unter Umständen einen Teil der Einnahmen abgeben - jedoch nur bis zu einer bestimmten Grenze.
Nach dem Gesetz ist das eine Ausnahme, der Vermieter müsste gute und überzeugende Gründe vorbringen, warum die Aufnahme eines Untermieters ohne Mieterhöhung unzumutbar sein soll. Deshalb lehnen viele Gerichte einen Zuschlag grundsätzlich ab und. Allerdings kann er dabei nicht willkürlich agieren – der Zuschlag muss beispielsweise durch seinen höheren Aufwand oder die stärkere Abnutzung der Räumlichkeiten gerechtfertigt sein.
Im Ausnahmefall dürfe es mehr sein. Ein solches Interesse kann darin bestehen, dass der Untermieter mit der Ausübung seines Gewerbes in Konkurrenz zu anderen Mietern oder zum Vermieter selbst tritt. Im Grundsatz hält das Landgericht hält einen Zuschlag von bis des vereinbarten Untermietzinses für angemessen.
Dabei gilt es aber zu beachten, dass eine erhöhte Miete sich nicht im Bereich des Wuchers oder der Mietpreisüberhöhung bewegt. In der Regel wird ein Zuschlag in Höhe von Prozent der Untermiete als angemessen erachtet. Ganz frei ist der Vermieter bei der. Ziehen zwei Menschen in einer Beziehung, ein Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner zusammen oder.
Hier setzt der Gesetzgeber keine Grenzen. Allerdings muss der Hauptmieter schon die Absicht bekunden, wieder in die Wohnung zurück zu wollen. Genauso, ob er tatsächlich wieder dort wohnen wird.
Hierfür trägt der Vermieter die Darlegungslast. Dieser Zuschlag kann jedoch später nicht einzeln erhöht werden. Soll der Untermietzuschlag nur für eine bestimmte Zeit gezahlt werden, dann muss das vorher vereinbart werden. So muss der Vermieter im Falle einer Wohnungsräumung darauf achten, dass im Räumungsurteil auch der Untermieter aufgeführt ist. Ist dies nicht der Fall, da der Vermieter keine Kenntnis vom Untermieter hat, wird der Gerichtsvollzieher keine Wohnungsräumung durchführen.
Ein Sonderkündigungsrecht aus § 5Abs. Hier hat der Vermieter das Recht, sein Veto einzulegen. Neben der Untermiete dürfen die für die Wohnung zu entrichtenden Umlagen, Zuschläge und Vergütungen mit dem nach Absatz ermittelten Anteil erhoben werden. Zuschläge dürfen, soweit sie den untervermieteten Wohnungsteil betreffen, in voller Höhe erhoben werden.
Angenommen, die Immobilie geht nun durch Zuschlag im Versteigerungsverfahren auf einen neuen Eigentümer über und dieser wird im Grundbuch eingetragen. Dann schlüpft er in die Rolle des Vermieters und setzt das bestehende Mietverhältnis fort. Auch hier gilt im Prinzip „Kauf bricht nicht Miete“. Die Sache hat freilich einen Haken. UntermieterIn anteilmässig benützten Fläche (und allfälligen Zuschlägen für gemeinsam benutzte Räume) errechnet.
Für die Benützung des Mobiliars können Sie einen Aufschlag vornehmen, der dem Wert und der Lebensdauer des vermieteten Mobiliars entspricht (in der Regel höchsten des Untermietzinses).
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