Mittwoch, 19. Oktober 2016

Eheschließung mit auslandsbeteiligung unterlagen

Eheschließung mit auslandsbeteiligung unterlagen

Mindestens einer von Ihnen hat eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist eingebürgert oder im Ausland geboren. Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel eine Einbürgerungsurkunde. Hinweis: Für fremdsprachige Urkunden müssen Sie lückenlose Übersetzungen in deutscher Sprache vorlegen.


Eheschließung mit auslandsbeteiligung unterlagen

Diese fertigen in Deutschland öffentlich bestellte und vereidigte Übersetzer oder Übersetzerinnen an. Darüber hinaus können Prüfverfahren durch das Oberlandesgericht Düsseldorf erforderlich sein. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.


Das Standesamt benötigt zur Prüfung Unterlagen vom Brautpaar, die bei der Anmeldung der Ehe­schließung ins Standesamt mitgebracht werden müssen. Der häufigste Fall: Zwei deutsche Staatsbürger, erste Ehe. Nötig sind gültige Ausweis­papiere, also Reisepass oder Personal­ausweis. Welche sind das, und was kostet das Ganze? Uhr sowie Donnerstag Nachmittag in der Zeit von 14.


Zusätzlich können Sie bei uns auch an bestimmten Samstagen im Jahr heiraten. Wenn Sie bei der Anmeldung der Heirat nicht persönlich dabei sein können, bitte eine Kopie der wichtigsten Seiten des Ausweisdokuments (entweder durch das Standesamt in Kenia oder durch das Bürgerbüro Stadt Würzburg (Rathaus) beglaubigt, beifügen. Das Eheregister wird bei dem Standesamt des Heiratsortes geführt, wo diese Unterlagen erhältlich sind. Eheschließungen werden grundsätzlich montags bis freitags in der Zeit von 09. Bitte bringen sie auch separat das rechtskräftige Urteil mit.


Sollten sie verwitwet sein, ist die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten erforderlich. Mit Auslandsbeteiligung. Sie sind aber verpflichtet, Ihre im Ausland.


Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sollten sie in jedem Fall das zuständige Standesamt aufn und ein persönliches Beratungsgespräch führen. Für eine Verpartnerung mit Auslandsbeteiligung sind weitere Unterlagen erforderlich, die der betreffende Partner in seinem Heimatland beschaffen muss. Zur Vorlage beim Standesamt müssen die Dokumente von einem anerkannten Übersetzer ins Deutsche übertragen werden. In einem solchen Fall findet im Vorfeld eine ausführliche Beratung statt, so dass die Besonderheiten bei der Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit mindestens einem ausländischen Partner geklärt werden.


Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Terminvergabe bei einem auswärtigen Standesamt haben. Andernfalls müssen Sie mit Wartezeit rechnen. Vorlage des gültigen Reisepasses oder Personalausweises. Bitte benutzen Sie den Vordruck, den Ihnen das Standesamt zur Verfügung stellt. Der Standesbeamte muss dazu einige Fragen an die Eheschließenden stellen.


Bevor Sie dieses Versprechen eingehen, müssen Sie persönlich die Ehe bei Ihrem Standesamt anmelden. Dafür benötigen wir individuelle Unterlagen von Ihnen. Bitte machen Sie in diesem Fall einen Termin mit dem Standesamt aus. Die Grundgebühr mit Auslandsbeteiligung beträgt 5€. Hier dazu eine erste Übersicht.


Bei Fragen bitten wir Sie uns anzusprechen. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch. Dieses erste Beratungsgespräch soll die Basis bilden für das weitere Verfahren.


Auch der Abschluss eines Ehevertrages ist nicht ausgeschlossen und kann problemlos von den Eheleuten mit einem Anwalt aufgesetzt werden.

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