Wenn Vermieter und Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrages Änderungen vornehmen möchten, sollten diese also innerhalb des Textes eingefügt werden, bei umfangreichen Änderungen empfiehlt sich eine Anlage, die auch noch einmal von allen Vertragsparteien unterschrieben werden sollte und auf die im Mietvertrag Bezug genommen wird. Möglich sind grundsätzlich alle Wege, nur die Rechtswirksamkeit ist nicht in allen Fällen gegeben. Das Mietverhältnis wird beendet zum 31.
Vermieter hat neuen Mietvertrag geschickt, wir haben auch unterschrieben und es dann der dritten Person überlassen, ihn auch zu unterschreiben und zurückzuschicken. Nun möchte die dritte Person plötzlich fristlos ausziehen und beruft sich darauf, dass sie ihn offenbar doch nie unterschrieben hat. Schon ab Euro pro Monat.
Sonst geben wir Ihnen 50€ extra! Wenn auf Vermieterseite mehrere Personen stehen, sie aber nicht alle den Mietvertrag unterschreiben , dann ist die Frage, wer wirklich Vermieter geworden ist. Geschieht dies nicht, kann sie der Empfänger unverzüglich nach § 1BGB zurückweisen (LG Berlin WuM 8 331). Und wohnte der Mieter mehr als acht Jahre in der Wohnung, darf er mit einer Frist von neun Monaten kündigen.