
Mündliches Vermächtnis erbschaftsteuerlich wirksam. Das Finanzgericht anerkannte nach Zeugenaussagen und unter Berufung auf § AO mündliche Vermächtnisse, die noch dazu einem Erbvertrag widersprachen, als Nachlaßverbindlichkeiten an. Eine Revision wurde mangels grundsätzlicher Bedeutung nicht zugelassen.
Ein Vermächtnis kann nur schriftlich ausgelassen werden – mündliche Anordnungen sind nicht rechtswirksam. Handelt es sich bei dem Vermachten um eine Immobilie , die von den Erben oder Erbengemeinschaft an den Bedachten übertragen werden soll, so bedarf es der notariellen Beurkundung dieses Vorgangs. Bisher beharrte das Finanzamt bei der Erbschaftsteuererklärung auf einem schriftlichen Vermächtnis.
Der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zufolge ist die mündliche Vereinbarung ausreichend. Der Begünstigte erhält das Vermächtnis nicht unmittelbar mit Eintritt des Erbfalls, sondern lediglich einen Anspruch, den er aktiv vom Erben einfordern muss. Mit einem Vermächtnis können Erblasser einzelne Teile aus ihrem Nachlass herauslösen und an eine bestimmte Person verteilen. BGB sind mündliche Schenkungsverträge in aller Regel unwirksam. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn die Schenkung „bewirkt wird (§ 5Abs.

BGB). Bei einer Schenkung von Gegenständen ist also entscheiden dass die verschenkte Sache übergeben wird.

