Donnerstag, 18. Dezember 2014

3 Mal krank in der probezeit

Ich bin seit Monat in einer Ausbildung, nun bin ich leider zum 3. Arbeitsunfall für Tage, dann Grippe für Tage und jetzt, da wir im Umzug sin habe ich mir einen Hexenschuss eingefangen, ich muss viel bei meiner Arbeit stehen und ich kann absolut nicht mehr richtig stehen und habe Schmerzen, gleichzeitig habe ich so ein schlechtes Gefühl das mein Chef mich kündigt, ich war nie vorher Krank und jetzt seit kurzer Zeit erwischt mich eins nach dem anderen. Schließlich wird jeder mal krank. Und wenn schon dafür kein Verständnis herrscht, wie soll das dann erst bei Pleiten, Pech und Pannen weitergehen?


Ein Chef, der so kurzfristig denkt, wird vermutlich auch sonst keine klugen Entscheidungen treffen – oder nur solche, die auf Ausbeutung Dritter beruhen.

Der sonst geltende gesetzliche Kündigungsschutz greift während der Probezeit nicht. Vorgesetzte haben während dieser Phase also mehr Möglichkeiten, Mitarbeiter wieder loszuwerden. Wochen einen Tag krank wegen Migräne, zwei Wochen später war ich Tage krank aufgrund einer Sommergrippe. Das war jetzt vor Wochen.


Heute habe ich wieder starke Migräne, mir ist total schlecht, habe mich auch gerade übergeben. Das Problem ist, ich bin noch in der Probezeit. Kann ich mich wirklich zum dritten mal krank.

Sie kann dir fristgemäß kündigen. Aus der probezeit wirst du ja heraus sein. Es ist ein Irrtum, dass man wegen Krankheit nicht gekündigt werden könnte. Gründen stößt eben dem einen oder anderen sauer auf.


Wahrscheinlich ist sie auch sonst nicht sonderlich begeistert von deinen Leistungen. Ich bin momentan noch in der Probezeit (noch knapp Monate). Seitdem ich in diesem Job bin, habe ich Power gegeben ohne Ende und ohne Schonung. Jetzt reagiert mein Körper, gibt mir heftige. Sich aber wegen Kleinigkeiten krank zu melden, können Sie sich in der Probezeit nicht wirklich leisten.


Ebenso fällt ein zu pünktliches Arbeiten nach der Stechuhr nicht nur Kollegen unangenehm auf. Zeigen Sie auch zeitlich Engagement, besonders wenn Sie in der Lernphase sind. Monaten einen neuen Job und bin leider schon krank obwohl ich noch voll in der Probezeit bin. Bzw ich war schon zweimal krank. Jeder der das mal hatte weiß wie unmöglich das ist so zur Arbeit zu gehen.


Ich war beim ersten Mal beim Arzt und heute auch, der hat mich für gestern und heute krankgeschrieben, und leider auch noch für morgen. Ich mache zurzeit eine Ausbildung und hab mich auch einmal für Tage in meiner Probezeit krank schreiben lassen und jetzt nun ein Tag nach meiner Probezeit bin ich wieder krank und werde mich wohl schon wieder krank schreiben lassen.

Ist das schlimm wenn man sich innerhalb von Monaten mal krank schreiben lässt? Wie kommt das bei meinem. Große Praxisnähe in Vollzeit - in internationalen Kinder- und Jugendfreizeiten. Keine Frage: In der Probezeit wollen Sie glänzen.


Doch Viren fragen nun mal nicht, ob Sie sich eine Auszeit gerade leisten können oder nicht. Was passiert also, wenn Sie wirklich in der Probezeit krank werden? Und wie können Sie verhindern, dass die Krankheit dem Traumjob vorzeitig ein Ende macht? AW: Krank in der Probezeit Hallo, was hat das Eine mit dem Anderen zu tun. Ich kann doch zum Arzt gehen und Medikamente holen ohne mich unbedingt Krankschreiben lassen zu müssen?


Auch in der Probezeit kann man krank werden! Ich würde da überhaupt kein Problem sehen, wenn sonst alles passt. Nun aber das ProbleIch bin noch in der Probezeit. Ob ich den gut geschrieben bekomme und wann ich ihn nehmen kann hab ich mich bisher auch nicht getraut zu fragen.


Ne Krankheit kann jeden mal treffen und wenn der Arzt meint Wochen zu Hause liegen dann ist das so. Ist doch kein Problem die Probezeit zu verlängern um abzuschätzen ob. Die Probezeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dennoch aber gängige Praxis bei neuen Arbeitsverträgen sowie in Ausbildungsverhältnissen. In der Regel beträgt sie drei bis sechs Monate, längere Fristen sind nur in Ausnahmefällen möglich. Dieses viertel bis halbe Jahr dient Arbeitnehmern und Arbeitgebern als Möglichkeit, die Entscheidung für das Arbeitsverhältnis noch einmal auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.


Während einer vereinbarten Probezeit , längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Von den Absätzen bis abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden.


Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit , Art. Urlaub in der Probezeit.

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