Montag, 12. Mai 2014

Wann darf die kaution einbehalten werden

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Der Vermieter hat Sie nach Aufforderung zu informieren, in welchem Umfang Ihre Kaution aufgrund der Verzinsung gewachsen ist. Des Weiteren haben Sie – sofern keine Ansprüche mehr gegen Sie als Mieter bestehen – das Recht auf Rückzahlung der Kaution. Unter Umständen darf der Vermieter aber nicht die gesamte Kaution einbehalten, sondern nur einen rechtlich geregelten Anteil. Zudem gibt es eine sogenannte Zweckbindung. Wann darf der Vermieter die Kaution einbehalten und wie viel?


All diese Punkte können zwischen den Vertragsparteien beim Ende des Mietverhältnisses zu Unstimmigkeiten führen. Was im Zusammenhang mit der Auszahlung und der Höhe der Kaution zu beachten ist und warum Vermieter mitunter die Mietkaution einbehalten dürfen , erläutert der. Der Vermieter kann die Mietkaution einbehalten , wenn der Mieter nach Ende des Mietvertrages Rechnungen noch nicht beglichen hat oder beim Auszug Mängel festgestellt werden.

Immonet erklärt, was Sie zum Thema Übergabeprotokoll und Mängelsicherung wissen sollten und welche Forderungen der Vermieter stellen darf. Rechtsanwältin Mertens: „Wegen der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung darf aber nicht die gesamte Kaution , sondern nur ein angemessener Teil einbehalten werden. Wann spätestens Geld fließen muss Laut dem Deutschen Mieterbund muss der Vermieter dem Mieter jedoch spätestens nach zwölf Monaten die Kaution oder den Teil, der ihm davon noch zusteht, auszahlen. Die Kaution darf bis zur vollständigen Klärung zurückzubehalten werden. Sie als Mieter nicht zahlen obwohl Sie es müssten, oder Sie sich mit Ihrem Vermieter in einem Rechtsstreit befinden.


In der Praxis dauert die Rückzahlung meist zwischen drei und sechs Monate. Ist die Betriebskostenabrechnung nach einem Jahr noch nicht erfolgt, darf der Vermieter die Kaution sogar noch länger behalten. Habe 5Euro kaution bezahlt. Vermieter was einbehalten darf für Nebekosten abrechnung weiss ich und ist auch ok für mich,aber darf er alles einbehalten ? Wann und wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten Wann , dass heißt unter welchen Umständen der Vermieter ein Recht besitzt, die Mietsicherheit vorerst oder auch endgültig zurückzubehalten , anstelle auszubezahlen beziehungsweise herauszugeben, soll Vermietern und Mietern anhand gängiger Beispiele erläutert werden.


Allerdings darf er nicht uneingeschränkt über die Kaution verfügen. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Vermieter eine Mietkaution einbehalten möchte: zum Beispiel verwohnte Räume, beschädigtes Inventar, eine ungenügende Beseitigung von Schönheitsmakeln oder ausstehende Mietzahlungen. Mieter eine Immobilie in einem Zustan der nicht den Vereinbarungen im Mietvertrag entspricht, darf der Vermieter entstehende Kosten in der Regel durch die Mietkaution begleichen. Rechnet der Vermieter auch nach dieser Zeit die Kaution nicht ab, kann er vom Mieter angemahnt werden.


Verweigert der Vermieter die Auszahlung der Kaution wegen einer noch offenen Nebenkostenabrechnung, darf er nicht die gesamte Kaution einbehalten , sondern nur einen Betrag in Höhe von drei bis vier Nebenkostenvorauszahlungen. Keineswegs darf sich der Vermieter etwa für einen neuen Hausanstrich bei den Kautionen bedienen und eine Art Kredit aufnehmen“, so die Düsseldorfer Rechtsanwältin Annette Mertens. Wann Sie als Vermieter Kaution einbehalten dürfen Lesezeit: Minute.

Nach Beendigung eines Mietverhältnisses streiten Mieter und Vermieter immer öfter über offene Mietforderungen und die Rückzahlung der Kaution. Viele Mieter sind der Ansicht, dass die Rückzahlung der Kaution an sie schon deshalb fällig sei, weil der Vermieter sein. Immer wieder gibt es Fälle, bei denen die Rückzahlung der Kaution nicht so einfach vonstatten geht. Teils ist das ein klares Verschulden des Vermieters, der davon ausgeht, dass er die Kaution auch noch Monate einhalten kann.


Die Rechtsprechung spricht hier von der sogenannten Zweckbindung der Mietkaution. Das heißt, die Kaution darf nur mit Ansprüchen verrechnet werden, die aus dem Mietverhältnis herrühren, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, so der BGH in seinem Urteil vom 11. Ausnahme: Steht die jährliche Betriebsnebenkostenabrechnung noch aus, darf der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten bis diese vorliegt. Hier gilt ein maximaler Abrechnungszeitraum von Monaten nach dem Auszug des Mieters.


Vermieter sollten diesen Zeitraum jedoch nach Möglichkeit nicht voll ausschöpfen. Bei Auszug gibt es die Kaution am Übergabetag voll zurück, wenn keine Mängel oder Mietrückstände vorliegen. Ansonsten wird ein entsprechender Teil zunächst einbehalten.


Leider ist es in gewissen Kreisen üblich geworden, die Kaution in den letzten Monaten abzuwohnen, so dass man bei dieser Kundschaft am Ende doch keine Sicherheit hat.

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