Das Recht zur ordentlichen Kündigung setzt voraus, dass das Mietverhältnis nicht wirksam befristet ist (siehe oben unter Rn. ff.). Kündigung kündigen - Was ist man als Mieter oder Vermieter bei der ordentlichen Kündigung Mietvertrag zu beachten? Lesen Sie die Antwort hier. Die ordentliche Kündigung kommt nur bei Mietverträgen in Betracht, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden.
Verträge, die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, können nur durch die außerordentliche Kündigung beendet werden. Bei der ordentlichen Kündigung müssen die gesetzlichen Fristen gemäß § 573c BGB eingehalten werden.
Weiterhin kann man hier nach der Person des Kündigenden differenzieren. BGB gibt inso-weit vor, dass er nur bei einem berechtigten Interesse kündi-gen kann. Die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung verbunden werden, ohne dass die ordentliche Kündigung wegen der Gestaltungswirkung der fristlosen Kündigung ins Leere liefe. Dies hat der Bundesgerichtshof in zwei Fällen entschieden, in denen die Kündigungen jeweils. Im allgemeinen Mietrecht (§§ 5ff.
BGB) ist eine ordentliche Kündigung hingegen gerade ohne Grund möglich.