Donnerstag, 20. Februar 2014

Deutsch türkisches abkommen über soziale sicherheit aok

Dabei richtet sich der Kreis der anspruchsberechtigten Angehörigen. Deutsch ‐ türkisches Abkommen über die soziale SicherheitAbschnitt I Allgemeine Bestimmungen Artikel In diesem Abkommen bedeuten die Ausdrücke: 1. Das Sozialgericht (SG) Dortmund betonte, dass Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung als Sachleistungen und deshalb grundsätzlich im Inland erbracht werden. Eine Ausnahme hiervon regelt Artikel Absatz 1b) des Deutsch-Türkischen-Abkommens über Soziale Sicherheit. Danach besteht ein Leistungsgrund für sofort notwendige Sachleistung, also notwendige Behandlung, wenn der Versicherungsfall, also die Erkrankung, während eines vorübergehenden Aufenthaltes in der Türkei eintritt. Auszug aus dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit Vom 30.


Zwischenabkommens vom 25. Zusatzabkommens vom 2. Deutsch-tunesisches Abkommen über Soziale Sicherheit Die nach diesen Regelungen zu erbringende ärztliche Behandlung gehört zu den Leistungen der vertragsärztlichen Versorgung. Das Deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen ist auf einen umfassenden sachlichen Gel- tungsbereich hin angelegt und bezieht sich auf die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung so- wie die Zahlung von Kindergeld. Die Regelung über das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen über soziale Sicherheit vom 30.


Zeit, als Deutschland viele türkische Gastarbeiter anwarb und als Lockmittel außergewöhnlich gute soziale Standards anbieten wollte. Doch inzwischen sind fast Jahre vergangen – Jahre, in denen man es trotz einigen Aufbegehrens nicht für nötig hielt, dieses Abkommen zu korrigieren oder – besser noch – ganz zu kippen. Recht oder andere zwischenstaaliche Verträge über Soziale Sicherheit wirksam sind. Personen hinsichtlich der Rechte, die sie von einer der unter Buchstaben a bis d genannten Personen ableiten.


Deutsch türkisches abkommen über soziale sicherheit aok

Nach dem „ Deutsch - türkischen Sozialversicherungsabkommen“, das am 30. Kraft getreten ist, sind in der Türkei lebende Angehörige von hier lebenden krankenversicherten Türken. Es ist daher derzeit noch das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12.


In den Abkommen über soziale Sicherheit ist sowohl der persönliche als auch der sachliche Geltungsbereich unterschiedlich geregelt. Sie regeln, wie lange bei Entsendungen deutsches Sozialversicherungsrecht gilt. Einige Sozialversicherungsabkommen enthalten nur Abgrenzungsnormen in Bezug auf die Rentenversicherung, während andere Abkommen wiederum weitere Zweige der Sozialversicherung einschließen. Es soll den sozialen Schutz für Arbeitnehmer und Rentner verbessern. Das deutsch -moldauische Abkommen über soziale Sicherheit ist am 1. Es erfasst die Staatsangehörigen beider Länder und gilt für die Bereiche Renten- und Unfallversicherung.


Das Abkommen enthält Regelungen über die Vermeidung der. Es gilt noch das Abkommen mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12. Ohne Begrenzung für die Dauer der Beschäftigung im jeweils anderen Staat. Die Regelungen beziehen sich auch auf die Zahlung von Kindergeld auf deutscher Seite.


Die Abkommen gewährleisten zum Beispiel die Krankenbehandlung deutscher Staatsbürger im Ausland. Zuständig für die Auslandsbeziehungen der Krankenkassen ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland. Deutsch amerikanisches abkommen über soziale sicherheit artikel 6. Deutsch‐türkisches Abkommen über die soziale Sicherheit. Wird ein Arbeitnehmer eines Unternehmens mit dem Sitz im Gebiet der einen Vertragspartei vorübergehend zur Arbeitsleistung in das Gebiet der anderen Vertragspartei entsandt, um. Satz und Artikel des Abkommens vom 20.


Grundlage seien, so Thönnes, ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. Arbeitnehmer seine Beschäftigung außerhalb Deutschlands aus, kommt es bei der Beurteilung der Frage, ob für ihn die Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder seines Beschäftigungsstaates über soziale Sicherheit gelten, darauf an, ob eine Regelung des über - und zwischenstaatlichen Rechts anzuwenden ist.

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