Dienstag, 18. Februar 2014

Befristeter mietvertrag bgb

Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Der Mieter kann vom Vermieter frühestens vier Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen eines Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. Erfolgt die Mitteilung später, so kann der Mieter eine Verlängerung des Mietverhältnisses um den Zeitraum der Verspätung verlangen. Die Schriftform und damit die Voraussetzung für einen rechtswirksamen, beweiskräftigen Mietvertrag, der die Voraussetzungen einer Befristung gemäß § 5BGB erfüllt, ist eine Einigung über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Unterzeichnung durch alle am Vertragsschluss beteiligten Personen.


Wir wollen das hier erläutern.

Wird die Schriftform nicht eingehalten, so ist der Mietvertrag nicht etwa unwirksam, nach dem Gesetz läuft dieser dann aber auf unbestimmte Zeit, § 5BGB. Abgesehen davon, ist es nur noch nach den Regeln des § 5Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) möglich einen Mietvertrag in zulässiger Art und Weise zu befristen. Danach müssen Vermieter folgendes beachten: Der Mietvertrag ist schriftlich (§ 1BGB) zu schließen. Ein befristeter Mietvertrag ist nur dann zulässig, wenn der Vermieter den Grund für die Befristung benennt.


Ein nicht schriftlich abgeschlossener Mietvertrag wird zwar nicht ungültig, hat jedoch zur Folge, dass es sich automatisch um ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit handelt. Dies ergibt sich ebenfalls aus § 5BGB. Eine Befristung ist nur schriftlich möglich!

Es gibt aber auch befristete Mietverträge , bei denen von Anfang an neben dem Beginn auch das Ende des Mietverhältnisses festgelegt wird. Zeitmietvertrag – „echter“ oder „unechter“ Vertrag? Befristete Mietverträge sind aber nicht immer automatisch wirksam.


Für diese gelten bestimmte Regeln. Welche Regeln für befristete Mietverhältnisse gelten, erfahren Sie in diesem Artikel. Sind befristete Mietverträge zulässig?


Das Mietverhältnis endet mit Ablauf dieser Zeit, ohne dass Mieter oder Vermieter kündigen müssen. Mieter und Vermieter können einen befristeten Mietvertrag abschließen, allerdings nur unter besonderen Voraussetzungen (§ 5Abs. BGB ). Doch wenn Sie einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, lohnt es sich, ihn noch einmal genauer zu lesen. BGB dürfen Sie Ihren Mietvertrag nur zeitlich befristen , wenn Sie einen dieser Befristungsgründe vorweisen können: Sie benötigen die Wohnung nach Ende der Mietzeit für sich, Ihre Familienangehörigen oder einen Angehörigen Ihres Haushalts. Die sogenannte Eigenbedarfsbegründung ist der häufigste Grund.


Zwar wird die Mieterhöhung nach § 5b BGB auch durch mündliche (beziehungsweise schlüssige oder der Form des § 1BGB entsprechende) Zustimmung des Mieters wirksam. Zugleich hat dies aber zur Folge, dass der befristete Mietvertrag sich nach § 5BGB in einen kündbaren unbefristeten Mietvertrag umwandelt. Liegt keiner der im §5Abs.


BGB genannten Gründe für einen befristeten Mietvertrag vor oder es fehlt die schriftliche Begründung, so wird das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann nur mit den in §5BGB regelten Kündigungsvoraussetzungen und Kündigungsfristen beendet werden.

Interesse daran selbst geltend machen, § 5Abs. Kündigung Mietvertrag Eine Kündigung ist ein Mittel zur Vertragsbeendigung. Hingewiesen werden soll schon an dieser Stelle, dass eine einmal erklärte Kündigung nicht zurück genommen werden kann. Wollen Vermieter einen befristeten Mietvertrag aufsetzen, muss dieser den Bestimmungen von § 5BGB genügen.


Der Kündigungsverzicht. Andernfalls ist er ungültig.

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