Freitag, 1. Juni 2018

Krank in der probezeit lohnfortzahlung

Als Arbeitnehmer haben Sie schlechte Karten, falls Sie in der Probezeit längerfristig krank werden, selbst wenn Sie bereits länger als vier Wochen beim neuen Arbeitgeber beschäftigt sind und Ihnen ein Anspruch zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zusteht. Ein Grund dafür liegt in der verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen, die nach § 6Abs. BGB während einer Probezeit wirksam ist. Waren Sie in den ersten vier Wochen der Probezeit krank, müssen Sie das der Krankenkasse zeitnah mit dem ärztlichen Attest melden (viele Krankenkassen verlangen das Attest innerhalb einer Woche).


Ob Sie die Zahlung des Krankengeldes dann zusätzlich beantragen müssen, sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse individuell erfragen. Wer krank ist, sollte einen Arztbesuch machen und anschließend zum Auskurieren nach Hause. Es mag heroisch wirken, sich krank in der Probezeit ins Büro zu zwingen, schadet aber sowohl Ihnen und dem Betrieb – aus mehreren Gründen: Leistung: Mit Schnupfen sowie Kopf- und Gliederschmerzen ist keiner wirklich leistungsfähig. Ihre wahrgenommene Leistung ist also gar nicht überzeugend. Gleichzeitig sollten Sie sich nach Ablauf der vierwöchigen Frist an Ihren Arbeitgeber wenden, um die weitere Lohnfortzahlung abzuklären.


Probezeit direkt nach Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle mit wenigen Ausnahmen, dass Sie auch im Krankheitsfall kündbar sind. Krank zur Arbeit gehen – klarer Fall von gut gemeint, aber schlecht gemacht! Und das gilt auch (oder vor allem), wenn du noch in der Probezeit bist.


Krank in der probezeit lohnfortzahlung

Denn wenn du krank bist, kannst du nun einmal. Sollten Sie länger krank sein, dann wird die Entgeltfortzahlung vom Krankengeld abgelöst, das von der Krankenkasse bezahlt wird. Sollten Sie jedoch eine neue Arbeitsstelle angetreten haben und innerhalb der ersten vier Wochen - also zu Beginn der Probezeit - erkranken, dann ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Entgeltfortzahlung zu leisten.


In diesem Fall springt ebenfalls die Krankenkasse ein und bezahlt Krankengeld. Wer in der Probezeit einen Fehler macht, ist unter Umständen den gerade erst neugewonnenen Job im Nu wieder los. Das gilt als absolutes Tabu! Aber stimmt das überhaupt? Wie funktioniert die Krankmeldung sowie Lohnfortzahlung in der Probezeit und ist die Kündigung dann das zwingende Resultat?


Bildnachweis: iStock. Wird man also in den ersten Wochen krank , muss man Krankengeld bei seiner Krankenkasse beantragen. Wird man nach den ersten Wochen des Beschäftigungsverhältnisses krank , muss der Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten (allerdings nur für die Dauer von Wochen).


Das hat also nichts mit der Probezeit zu tun, sondern mit der sogenannten. Zuerst mal gesund werden. Ich würde den Lohn bezahlen und eine Probzeitverlängerung auch nur dann machen, wenn es aufgrund der Job-Position in der Firma angebracht ist oder ich. Wer gerade einen neuen Job angetreten hat, ist natürlich bemüht, einen guten Eindruck zu machen. Wer schon in den ersten vier Wochen erkrankt, steht schlecht da.


Es ist wohl die größte Sorge vieler Arbeitnehmer, die ihren Job erst vor kurzem angetreten haben und nun erkrankt sind: Viele haben Angst, ihren Job wegen der Krankheitspause zu verlieren. Arbeitet der Arbeitnehmer während der Probezeit wegen Krankheit, Unfall, Militär- oder Zivildienst für eine gewisse Zeit nicht, verlängert sich die Probezeit um diese Zeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden.


Die Gegenpartei muss die Kündigung während. In der Probezeit sollen neue Mitarbeiter zeigen, ob sie dem Job gewachsen sind. Doch was passiert, wenn sie plötzlich krank werden? Besonders wenn der Arbeitnehmer noch in der Probezeit ist und mit einer Frist von zwei Wochen ohne soziale Rechtfertigung gekündigt werden kann, scheint dies nahe zu liegen.


Droht dann die Kündigung? Kündigung in der Probezeit und bei Krankheit: Worauf Sie achten sollten. Muss der Arbeitgeber Lohn bezahlen, wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit krank wird?


Das hängt davon ab, was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart ist. Wird ein Mitarbeiter während der Probezeit krank, kann ihm meist nicht deshalb gekündigt werden. Sonst kann eine verbotene Maßregelung vorliegen. Wird der Arbeitnehmer also in den ersten Wochen der Probezeit krank, dann braucht der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten und der Arbeitnehmer muss sich an die Krankenkasse wenden. Der Anspruch auf Krankengeld besteht von Anfang an (§ SGB V) und wird nur für den Fall der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber überlagert.


Krank in der probezeit lohnfortzahlung

Auch wenn der Arbeitnehmer krank ist und dies mit einem Attest belegt hat, kann der Arbeitgeber dennoch eine Kündigung erklären – dies gilt auch in der Probezeit. BGB und ohne Grund geschehen, denn der Kündigungsschutz greift hier nicht bei Probezeiten von unter 6.

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