Mittwoch, 14. September 2016

Verwertung nach § 885a zpo

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Beschränkter Vollstreckungsauftrag (1) Der Vollstreckungsauftrag kann auf die Maßnahmen nach § 8Absatz beschränkt werden. ZPO Berliner Räumung Mit der Novellierung des Mietrechts wurde mit § 8a ZPO das in der Praxis bewährte Modell der Berliner Räumung in das Gesetz aufgenommen.

Trotz jahrelanger Widerstände fand unsere Rechtsauffassung schließlich ihre gesetzliche Grundlage. Vorsicht bei „IKEA“- Zwangsräumung nach §§ 88 885a ZPO ! Wenn ein Mieter trotz rechtmäßiger Kündigung eine Wohnung (oder ein Pachtobjekt) nicht verlässt, und ein außergerichtlicher Räumungsvergleich (siehe blog Der Räumungsvergleich) nicht gelingt, bleibt dem Vermieter nur der letzte Ausweg, per gerichtlicher Räumungsklage. ZPO ist es auch mit der Verwertung der Gegenstände einfacher: siehe Gesetzestext: „…4) Fordert der Schuldner die Sachen beim Gläubiger nicht binnen einer Frist von einem Monat nach der Einweisung des Gläubigers in den Besitz ab, kann der Gläubiger die Sachen verwerten. Den Schuldner hat er insbesondere über die die Möglichkeiten der Verwertung und Vernichtung der sich im Mietobjekt befindlichen Sachen nach Ablauf einer Monatsfrist zu belehren. Die Räumung nach dem Berliner Modell läuft so ab, dass der Vermieter in seinem Vollstreckungsantrag die „normale“ Zwangsräumung nach § 8a ZPO auf die Herausgabe der Wohnung nach § 8Abs.


ZPO beschränkt und gleichzeitig an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht nach § 5BGB geltend macht. Dabei sollte dem Schuldner die Möglichkeit gewährt werden, die Verwertung unter Ausgleich der noch offen stehenden Forderung zu vermeiden.

Sie sind eine Firma, Privatperson oder Vermieter und möchten eine schnelle und unkomplizierte Forderungsrealisierung? Hier alle Informationen zu Ihren. Mit Ausnahmegenehmigung kann hier eine Verwertung und Räumung schon nach einer Woche durchgeführt werden. Ferner ist von Bedeutung, dass nach § 9Abs. BGB alle Gegenstände, die im Wege der öffentlichen Versteigerung verkauft werden, grundsätzlich gutgläubig erworben sind.


ZPO die Kosten, die dem Gläubiger durch die Wegschaffung, Verwahrung, Vernichtung oder Verwertung der Sachen des Schuldners gem. ZPO entstehen, als Kosten der Zwangsvollstreckung. Im vorliegenden Fall erfolgte die Räumung der Wohnung jedoch vom 14. Inkrafttreten des § 885a ZPO.


ZPO bestimm­ten Ent­fer­nung der beweg­li­chen Sachen, die nicht Gegen­stand der Zwangs­voll­stre­ckung sind. Dies bedeutet, dass die Sachen einem öffentlichen Auktionator zu übergeben sind. Die Kosten für die Verwahrung, Verwertung und Vernichtung der beweglichen Sachen sind Kosten der Zwangsvollstreckung und können gemäß § 7ZPO festgesetzt und somit tituliert werden.


Die Androhung der Versteigerung muss nicht erfolgen. Gold- und Silbersachen können nach § 8a III ZPO freihändig verkauft werden, wenn bei der Versteigerung das Mindestgebot (§ 8a I, III 1) nicht erreicht wird. Nur pfändbare Sachen wie Möbel oder andere Wertgegenstände wie Schmuck oder eine Stereoanlage darf der Vermieter an sich nehmen und nach einer Wartefrist von einem Monat verwerten.


Persönliche Gegenstände wie Kleidung oder Dokumente sind dagegen unpfändbar (Paragrafen 8ff ZPO ) und müssen aufbewahrt werden.

Gerichtsvollzieher freihändig zu verkaufen, anderenfalls zu versteigern, § 8ZPO. Tut der Vermieter das nicht. Mit digitaler Weiterbildung individuell, in eigenem Tempo und interaktiv lernen. Denn Frontalunterricht war gestern!


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