Notarielle Beglaubigungen: Welche Formen lassen sich unterscheiden? Für eine notarielle Unterschriftbeglaubigung muss die Unterschrift vor dem Notar erfolgen. Wie zuvor bereits erwähnt, kann eine notarielle Beglaubigung sowohl für eine Unterschrift als auch für eine Abschrift erfolgen. Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften ohne zugehörigen Text sowie von Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung (§ 1des Bürgerlichen Gesetzbuches) bedürfen, ist unzulässig (§ Abs. Satz VwVfG).
Neben der Echtheit von Unterschriften können notarielle Beglaubigungen auch die Übereinstimmung einer Abschrift mit dem entsprechenden Original bestätigen. Dabei wird jedoch nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals bestätigt. Die Unterschrift muss dem Notar hier bei der Beglaubigung vorliegen. Zentrales Aufgabengebiet eines Notars bildet die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen, so dass diese offiziell bestätigt werden.
In vielen Angelegenheiten ist eine solche notarielle, im Fachjargon öffentliche Beglaubigung zwingend erforderlich und bildet eine der wesentlichen Formvorschriften. Die Teilungserklärung, die der notariellen Beglaubigung bedarf, sollte bei einer Teilung durch den Bauträger trotz der damit verbundenen höheren Beurkundungskosten notariell beurkundet werden. Die notarielle Beglaubigung erfolgt als öffentliche Beglaubigung und ist damit eine amtliche Bescheinigung für die Richtigkeit von Unterschriften oder Abschriften, auch beglaubigte Kopien sind oft erforderlich.
Die öffentliche, notarielle Beglaubigung unterscheidet sich von den amtlichen Beglaubigung durch eine Behörde. Die Beglaubigung bezieht sich aber nur auf die Echtheit der Unterschrift, nicht auf den Inhalt der Vollmacht. Es gibt auch Fälle, in denen eine beglaubigte Vollmacht unabdingbar ist.
Möchte Sie der Vollmachtgeber bevollmächtigen, für ihn eine notarielle Beurkundung. Allerdings fallen für eine notarielle Vollmacht immer auch Kosten an, die Ihnen der Notar in Rechnung stellt. Daher ist es oftmals sinnvoll, sich genau zu überlegen, ob eine Vollmacht mit notarieller Beglaubigung wirklich erforderlich ist – in zahlreichen Fällen kann hierauf nämlich auch verzichtet werden. Dabei ist die Beglaubigung mit der eines Notars gleichzusetzen, sodass dieser dann nicht mehr herangezogen werden muss. Grundsätzlich aber schafft eine.
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Ablauf einer notariellen Beurkundung - Stufen. Im Rahmen einer notariellen Beurkundung wird von einem Notar eine Urkunde erstellt, in der nicht nur alle Details des Eigentumsübergangs vertraglich geregelt werden, sondern auch alle Beteiligten durch den Notar umfassend über mögliche Risiken aufgeklärt werden. Bei Beglaubigungen, welche als amtliche Bescheinigung der Korrektheit einer Unterschrift oder einer Abschrift anzusehen sin wird unterschieden zwischen öffentlichen und amtlichen Beglaubigungen.
Der Begriff notarielle Beurkundung wird umgangssprachlich häufig für sämtliche Vorgänge beim Notar benutzt. Schaut man etwas genauer hin so muss man zwischen der Beglaubigung und der Beurkundung im engeren Sinne unterscheiden. Um die Rechtswirkungen einer öffentlichen Beglaubigung zu erreichen, bedarf es einer (neuen) Urkundsperson…. Die öffentliche Beglaubigung einer Unterschrift kann durch eine notarielle Beurkundung ersetzt werden. Ist jedoch eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben, kann diese nicht durch eine öffentliche Beglaubigung ersetzt werden.
Da nicht immer zweifelsfrei zu klären ist, ob eine öffentliche Beglaubigung durch Gesetz vorgeschrieben. Generell ist eine Beglaubigung der Vollmacht nicht notwendig. Die sicherste Variante ist aber immer die, die notariell beurkundet wurde, auch wenn keine generelle Beurkundungspflicht gegeben ist. Manche Gesellschafterbeschlüsse müssen notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein.
Zustimmung zur Veräußerung des wesentlichen. Sie bestätigt ferner, dass die im Beglaubigungsvermerk namentlich aufgeführte Person und der Erklärende identisch sind. Schau Dir Angebote von Geha auf eBay an.
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