Ohne Notar oder Anwalt. Garantiert rechtssicher. Dokumente einfach online. Eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall und schon können wir wichtige Dinge des Lebens nicht mehr selbst entscheiden.
Vorsorgedokumente auf Knopfdruck. In einer Betreuungsverfügung legt der Betroffene fest, wer als Betreuer bestellt werden soll. Keine Vollmacht: Und nun ? Wenn ein Mensch aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung plötzlich in eine gesundheitlich kritische Situation gerät, welche die Entscheidungsfähigkeit aushebelt, müssen Dritte im Sinne des Betroffenen handeln. Haus verkaufen will, um den Pflegeplatz. Das ist nicht automatisch jemand aus der Familie – es kann ein Angehöriger sein, aber auch eine fremde Person.
Die Patientenverfügung. Das Verfahren kostet Geld und dauert eine Weile. In der Zwischenzeit können Sie vieles nicht erledigen, etwa Behördengänge oder Bankgeschäfte. Gerät dieser dann wirklich in eine Notsituation, sei es durch Krankheit oder einen Unfall, muss er sich auf den Bevollmächtigten verlassen. Das können Familienangehörige sein, aber auch Bekannte, Freunde oder andere Menschen, denen Sie vertrauen.
Mitteilung von Angehörigen, Ärztinnen und Ärzten oder auch Behörden ein entsprechender Anlass bekannt, prüft es, ob eine Betreuung. Das zuständige Gericht weiß dann im schlimmsten Fall nämlich nicht, was nun der Wille der Person war, die nun auf Hilfe angewiesen ist. Dem ist allerdings rechtlich nicht so! Aufgaben übernimmt wie ein Bevollmächtigter.
Ein gesetzlicher Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt. Dies sind zum einen gefährliche Operationen. Und dann irgendwann leidest du an einer unheibaren Krankheit. Du kannst selber nicht mehr kommunizieren, die Ärzte denken aber, dass man dein Leben noch etwas verlängern könnte und sollte.
Allerdings kann eine. Erkranken wir schwer, haben wir vielleicht noch die Möglichkeit, uns mit der Frage auseinanderzusetzen, wie es weitergehen soll. Doch was passiert beispielsweise bei einem Unfall mit schwer einschränkenden Folgen? Dabei kann vom Gericht ein Angehöriger des Betroffenen oder eine zuvor benannte Vertrauensperson als Betreuer eingesetzt werden, doch das ist keinesfalls selbstverständlich.
Oder auch, was gar nicht so selten vorkommt, wer auf keinen Fall Betreuer werden soll. Denken Sie an die Schwiegermutter und ihre Schwiegertochter, beide in tiefer Abneigung verbunden, die sich nun vor Gericht darüber streiten, wer Betreuer des Sohnes bzw. Mannes werden soll, der nach einem schweren Unfall im Koma liegt. Dieses kann ein sogenannter Berufsbetreuer sein, oder ein Nebenberuflicher.
So können Sie zum einen Ihre Wünsche festlegen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Zum anderen kontrolliert ein Gericht den Betreuer. Der Bevollmächtigte bekommt die Vollmacht und keiner kontrolliert ihn.
Mehr zum Thema im Familienratgeber-Artikel „Betreuungsverfügung“.
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