September abgegeben werden. Sie müssen bis zum 30. Diese Website benutzt Cookies. Wenn sie die Website weiter nutzen, gehen wir von ihrem Einverständnis aus. Tipps lesen, abgeben.
Sommer nicht mehr ausfüllen. Auszug aus dem Rundschreiben) 24. Antragsfrist ist der 30. Dafür endet die Abgabefrist aber schon am 30. Hauptzollamt einzureichen.
Begünstigungsvolumen weniger als 200. Die geplante Gesetzesänderung soll jedoch erst zum 1. Kalenderjahr und die jeweilige Steuerbegünstigung beträgt! Auf Nachfrage des BBV hat die Generalzolldirektion mitgeteilt, dass derzeit geprüft werde, ob bereits im 1. Das sei aber auch abhängig vom weiteren Verlauf des laufenden. Wie erstmalig im vergangenen Jahr, müssen auch dieses Jahr bis zum 30. Meldepflichten aus der EnSTransV erfüllt werden.
Verfahren zur Verfügung. Damit ist die Verkomplizierung allerdings noch nicht abgeschlossen. Dagegen muss die Erklärungspflicht für Steuerentlastungen, die im vergangenen Jahr ausgezahlt wurden, weiterhin gesondert ausgefüllt werden. Und was nützt es mir denn, wenn ich nicht weis, ob ich nun einreichen muss oder nicht. Formulare ausgefüllt werden.
Dann kommt das Ding mit hin und Ruhe ist. Der Grund dafür sind Anpassungen der Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV), die aller Voraussicht nach zum 1. Vergügung gestellt werden. Erschwerend kam bislang hinzu, dass die Angaben dem Zoll bis zum 30.
Aber was hat sich verändert? Um Klarheit zu schaffen, haben wir die wichtigsten Änderungen kurz erklärt. Datenübermittlung verpflichtend! Agrardieselantrag - was ist neu? Auf Druck des Deutschen Bauernverbandes (DBV) hat der Bundestag am 11.
Letzter Artikel Die MR Freising und Erding fahren am 12. ICE zur Agritechnica nach Hannover.
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