Zu beachten ist aber, dass diese gesetzlich normierte Auskunftspflicht des Arbeitgebers nur bei einer außerordentlichen Kündigung besteht. Teilt der Arbeitgeber die Gründe nicht oder unvollständig oder unrichtig mit, hat er dem. Warum Sie in der Kündigung keinen Kündigungsgrund angeben sollten.
Lesezeit: Minuten Weit verbreitet ist der Irrglaube, als Arbeitgeber wären Sie verpflichtet, bereits in dem Kündigungsschreiben einen Kündigungsgrund anzugeben. Das ist nicht nur falsch, in vielen Fällen ist die Angabe des Kündigungsgrundes im Kündigungsschreiben sogar. Theoretisch muss man keinen Grund angeben wenn man es nicht möchte,aber wenn man sich nicht mehr wohl fühlt auf der Arbeit,würde ich alles deteiliert aufgliedern warum und weswegen ich kündige. Ansonsten muss der Arbeitgeber spätestens im Kündigungsschutzprozess die Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Wenn ihm das nicht gelingt, ist die Kündigung dadurch unwirksam.
Nicht einmal bei einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber den Grund für die Kündigung im Kündigungsschreiben angeben. Lediglich auf Verlangen des Arbeitnehmers muss er ihm unverzüglich schriftlich den Grund für die fristlose Kündigung mitteilen. Tut er das nicht, so macht dies die Kündigung aber nicht unwirksam.
Eine fristgerechte oder ordentliche Kündigung ist die häufigste Form.