Mittwoch, 11. November 2015

Fn abkürzung jura

Nach der allgemeinen Definition ist eine Fußnote ein Kommentar oder ein Hinweis auf die. Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke. Darstellungsform eines längeren Wortes oder einer längeren Wortgruppe. Ergebnis eines statistischen Tests Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.


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Abkürzung oder auch Abbreviatur wie der Begriff „ Fn. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zu den. Vorschrift in Bezug genommen wird. NICHT fortfolgende gesprochen!


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Hauptstadt der Region ist Dijon.

BayBS FN Bereinigte Sammlung des bayerischen Landesrechts,. Jura Jura JurBüro Das Juristische Büro JuS Juristische Schulung JVBl Justizverwaltungsblatt JW Juristische Wochenschrift JZ Juristenzeitung KartRdsch Kartell-Rundschau KGBl Blätter für. Siehe näher oben Text bei Fn.


Arbeiten im ausländischen Recht Die vorstehende Zitierweise bezieht sich auf Arbeiten zum deutschen Recht. Verfasst man eine Arbeit zu einer ausländischen Rechtsordnung, sind die dort üblichen Zitierregeln ein-zuhalten. Man orientiere sich an der Art und Weise, wie die Autoren. Nennung Online ist der Turniersportservice der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ( FN ) für Reiter, Fahrer und Pferdebesitzer, über den die Online-Nennung für ein Turnier erfolgt sowie die Verlängerung der Jahresturnierlizenz und die Pferdefortschreibung für die nächste Turniersaison beantragt wird. Fußnoten immer nach dem Satzzeichen setzen, wenn sie sich nicht unmittelbar auf das Wort davor beziehen.


Fußnoten fangen immer mit einem Großbuchstaben an und enden grundsätzlich immer mit einem Punkt. FN Fußnote FS Festschrift G Gesetz GABl. Gemeinsames Amtsblatt GBl.


GG Grundgesetz GmbHG Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung GMBl. Gesetz- und Verordnungsblatt GVG Gerichtsverfassungsgesetz h. Jahrgang monatlich erscheint. Herausgegeben wird die Zeitschrift zurzeit von Prof. Christian Wolf, RiBGH Dieter Maihol Prof. Hans Kudlich, VRiOLG a. Bernd von Heintschel-Heinegg, Prof.


Stefan Muckel, VRiBVerwG Prof.

Rüdiger Rubel und RA Torsten Kaiser.

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